Ihre deutsch-französische Anwaltskanzlei in Berlin
Andere Länder, andere Gesetze – aus diesem Grund ist es oft schwierig, einen Anwalt zu finden, der das Recht seines Heimatlandes im Ausland vertritt. Da in der Europäischen Union noch immer das Subsidiaritätsprinzip herrscht, erfolgt die Rechtsprechung in den Mitgliedstaaten nach der jeweiligen nationalen Gesetzgebung.
So gibt es grundlegende Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich, was die gesetzlichen Rahmenbedingungen angeht. Im Gegensatz zum anglo-amerikanischen Rechtssystem, in dem das Fallrecht angewendet wird, gilt in beiden Ländern zwar das Prinzip des kodifizierten (also geschriebenen) Rechts; aber diese gemeinsame Rechtsgrundlage reicht nicht aus, um als französischer Anwalt die deutschen Gesetze zu verstehen. Der Jurist muss vor allem die deutsche Sprache beherrschen.
Aktuell wählen immer mehr Franzosen Berlin als festen Wohnort und erwägen aus diesem Grund einen Immobilienkauf. Nach 2000 ist eine neue französischsprachige Generation in der deutschen Hauptstadt angekommen, die sich hier mit ihrer Familie niedergelassen und/oder ihr Unternehmen gegründet haben – das sind in erster Linie unsere Mandanten.
Als Spezialisten für Immobilien- und Steuerrecht, beraten wir frisch in Berlin angekommene Franzosen, wie sie in ihrer neuen Heimat Fuß fassen können oder welche Möglichkeiten es gibt, in einer der spannendsten europäischen Metropolen in eine Immobilie zu investieren. Von der Unternehmensgründung über den Erwerb, Verkauf oder die Vermietung von Wohnungen sind wir dank unserer Zweisprachigkeit in der Lage, die Besonderheiten der deutschen Gesetzgebung verständlich zu erläutern. Unternehmen profitieren von unserer Expertise, da wir eine Beratung zur Wahl der am besten geeigneten deutschen Rechtsform anbieten und Verträge nach deutschem Recht aufsetzen können.
Mit einem Mandat kann unsere Kanzlei in Ihrem Namen agieren und beispielweise einen Immobilienkauf abwickeln, auch wenn Sie nicht vor Ort sind. Unsere Kenntnisse über die gesetzlichen Regelungen in beiden Ländern sorgen dafür, dass der Kauf in vorgeschriebener Weise abläuft – und Sie können in Ruhe andere Dinge erledigen.
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit unserer Kanzlei auf, damit unsere Experten für deutsches Immobilienrecht gemeinsam mit Ihnen Ihre Anforderungen besprechen können.